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PPWR ab dem 12. August 2026: Was ändert sich für Verpackungsdrucker im Tessin?

Ab dem 12. August 2026 tritt die europäische PPWR-Verordnung (EU 2025/40) über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft. Es handelt sich nicht um eine Richtlinie, sondern um eine Verordnung, die ohne Übergangsfrist unmittelbar gilt, auch wenn die Verpackungen bereits zuvor bedruckt wurden.

Für Tessiner KMU, die nach Italien, Deutschland, Frankreich oder in die nordischen Länder exportieren, bedeutet dies, dass Ihre Verpackungen den neuen Vorschriften entsprechen müssen, die auf den Zielmarkt zugeschnitten sind.

Bei colorlito.ch verfolgen wir dieses Thema seit einem Jahr. Hier erfahren Sie, was sich tatsächlich ändert und worauf Sie bei Ihrem nächsten Verpackungsangebot achten sollten.

Vier wesentliche Änderungen

Weniger Leerraum in der Schachtel.
Im E-Commerce darf der Leerraum in der Verpackung 40 % des Volumens nicht überschreiten. Also keine übergrossen Kartons, die mit unnötigem Material gefüllt sind.

Verpackungen, die auf Recycling ausgelegt sind.
Ab 2026 muss jede Verpackung so konzipiert sein, dass sie tatsächlich recycelt werden kann, mit Recyclingklassen von A bis E. Die Klassen D und E werden verboten.

Eingeschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe.
Die Verordnung reduziert den Einsatz von SVHC- und PFAS-Stoffen mit genauen Grenzwerten und Verboten für herkömmliche Materialien mit Fluorbarriere.

Harmonisierte Kennzeichnungen.
Alle in der EU verkauften Verpackungen müssen über einheitliche Kennzeichnungen für die getrennte Sammlung verfügen und nicht mehr nur über unterschiedliche nationale Kennzeichnungen.

Die Situation in der Schweiz

Die PPWR gilt in der Schweiz nicht direkt, aber wer in die EU exportiert, muss sie einhalten. Die Eidgenossenschaft aktualisiert derzeit die Vorschriften, wobei eine Angleichung bis 2028 vorgesehen ist.

Wie Colorgreen bereits vorbereitet ist

Seit 2022 verwendet die Colorgreen-Linie von colorlito.ch wasserbasierte Tinten mit niedrigem VOC-Gehalt, FSC- oder PEFC-zertifizierte Papiere ohne Fluorbarriere sowie PVC-freie Materialien für Beschilderungen.

Drei Schritte für Verpackungskäufer im Tessin

1. Erfassen Sie Ihr Verpackungsportfolio: Was verwenden Sie und was geht in die EU?

2. Identifizieren Sie die nicht konformen Artikel, die am dringendsten aktualisiert werden müssen.

3. Planen Sie den Austausch: Ab dem 12. August müssen alle neuen Verpackungen konform sein, und die bestehenden Bestände müssen bis März 2028 aufgebraucht sein.

Das Wichtigste

Die Zeit drängt: Wer jetzt erst anfängt, riskiert Verzögerungen und zusätzliche Kosten. Wir von colorlito.ch sind seit über 30 Jahren für Sie da, um Ihnen bei der Bewältigung dieser Neuerungen zu helfen.

Möchten Sie im Hinblick auf den 12. August ein kostenloses Audit Ihrer Verpackungen?
Schreiben Sie uns an info@colorlito.ch, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden für ein 30-minütiges Gespräch bei Ihnen und sagen Ihnen, was wann aktualisiert werden muss.